Impressum AGB - Auktionshaus Jünger

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Impressum AGB



1.          Mit der Teilnahme an der Besichtigung und Auktion bzw. an unserem Freihandverkauf, erkennen die
            Interessenten die nachstehenden Versteigerungsbedingungen für die Versteigerung  bzw. den Freihandverkauf an.

2.          Der Versteigerer führt die Versteigerung im Namen und für Rechnung des Auftraggebers durch. Der Kaufvertrag
            kommt durch den Zuschlag zwischen dem Auftraggeber und dem Meistbietenden zustande.

3.          a) Die Versteigerung erfolgt in der Regel nach fortlaufenden Nummern. Der Versteigerer behält sich jedoch vor,
                diese Reihenfolge abzuändern, Positionen auszuklammern oder zusammenzufassen, sowie Katalognummern
                zurückzurufen.

            b)  Jedes Gebot ist deutlich erkennbar und in deutscher Währung abzugeben. Es erlischt, wenn ein Übergebot
                abgegeben oder die Versteigerung ohne Erteilung des Zuschlags abgeschlossen wird. Der Versteigerer ist
                berechtigt, ein Angebot ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen und den Zuschlag zu verweigern bzw. ihn
                nur unter Vorbehalt zu erteilen.

            c)  Den Zuschlag erhält der Höchstbietende. Entstehen Streitigkeiten über das letzte Gebot, so entscheidet der
                Versteigerer abschließend nach freiem Ermessen oder durch Los; er kann auch neu ausbieten.

4.          Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter bis zum Ablauf des nächsten Werktages an sein Gebot
            gebunden. Ein Übergeordnetes oder ein besseres Kaufangebot, auch außerhalb der Versteigerung, führen zum
            Erlöschen des Vorbehalts-Zuschlags.

5.          a)  Der Käufer ist verpflichtet, die ihm zugeschlagenen Gegenstände zu den vom Versteigerer angegebenen Zeiten
                in Empfang zu nehmen. Soweit dies zu den angegebenen Zeiten aufgrund der Beschaffenheit der Gegenstände
                nicht möglich ist, hat der Käufer die Gegenstände innerhalb von 24 Stunden oder zu dem vereinbarten Termin
                auf seine Kosten abzuholen. Die Gefahren und Kosten einer eventuell erforderlichen Demontage des
                Versteigerungsgegenstandes trägt der Käufer, der gegebenenfalls auch den Standplatz flächen eben
                herzurichten hat

            b)  Der Käufer hat den Kaufpreis nebst 15% Aufgeld und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sofort nach
                Erteilung des  Zuschlags an den Versteigerer in bar oder erfüllungshalber per bankbestätigtem Scheck zu zahlen.
                Der Käufer kann gegen den Kaufpreisanspruch nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten
                Gegenforderungen aufrechnen.

            c)  Für den zufälligen Untergang, den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen haftet der Versteigerer
                nach Maßgabe der Ziffer 8 nur bis zum Beginn der angegebenen Ausgabezeiten. Für eine weitergehende
                Verwahrung der  Gegenstände übernimmt der Versteigerer keine Haftung; die Sach- und Preisgefahr trägt von
                der Ausgabezeit an der Käufer.

            d)  Der Versteigerer ist berechtigt, den Versteigerungsgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises
                zuzüglich Aufgeld zurückzuhalten und auf Kosten des Käufers einzulagern. Bis zur vollständigen Erfüllung der
                Kaufpreisschuld sowie sonstiger Zahlungspflichten bleibt der Gegenstand Eigentum des Auftraggebers.

6.          a)  Im Verhältnis zu Kaufleuten gilt: Auch ohne Mahnung gerät der Käufer am dritten Werktag nach dem Tag der
                Versteigerung in Zahlungsverzug, wenn er den Kaufpreis zuzüglich Aufgeld nicht bezahlt. Ab Verzugseintritt ist
                der Versteigerer auch ohne Nachfristsetzung berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz
                wegen Nichterfüllung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu fordern.

            b)  Befindet sich ein Käufer in Zahlungsverzug, so kann der Versteigerer unbeschadet weiterer Ansprüche
                Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen
                Mehrwertsteuer verlangen. Im Falle des Abnahmeverzuges hat der Käufer die dem Versteigerer dadurch
                entstehenden Kosten zu tragen.

            c)  Ist der Versteigerer berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern, so ist der Käufer zwecks
                Abgeltung des entstehenden Mehraufwandes zur Zahlung eines pauschalierten Schadenersatzes in Höhe von
                10% des Kaufpreises zuzüglich Aufgeld verpflichtet. Der Anspruch auf Ersatz eines weitergehenden Schadens wir
                dadurch nicht ausgeschlossen; dem Käufer bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden des Versteigerers
                nachzuweisen. Im Falle einer nochmaligen Versteigerung des Gegenstandes haftet der Käufer daneben für den
                Mindererlös; einen eventuell entstehenden Mehrerlös kann er nicht beanspruchen.

7.          a)  Die Gegenstände werden in dem Zustand zugeschlagen, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerung
                befinden. Die Gegenstände werden gekauft wie besichtigt, insbesondere wird keine Gewähr für eine bestimmte
                Beschaffenheit, für bestimmte Eigenschaften und Vollständigkeit sowie für die Freiheit von Mängeln
                übernommen. Macht ein Käufer von der ihm angebotenen Besichtigungsmöglichkeit keinen Gebrauch, so gilt ein
                ungesehener Kauf als gekauft wie besichtigt.

            b)  Katalogangaben über technische Daten, Baujahre usw. erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen; sie stellen
                jedoch keine zugesicherten Eigenschaften dar. Für Katalogbeschreibungen, dazugehörige schriftliche
                Erläuterungen und mündliche Angaben wird nicht gehaftet.

8.          a)  Gegenüber Kaufleuten gilt: Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Versteigerer oder
                seine Erfüllungsgehilfen, sind Schadenersatzansprüche des Käufers der Höhe nach auf den Kaufpreis zuzüglich
                Aufgeld beschränkt; ersatzfähig sind nur die typischerweise vorhersehbaren Schäden.

            b)  Außerhalb vertraglicher Hauptpflichten haftet der Versteigerer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner
                Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

9.          Rechnungen, die während oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellt werden, bedürfen einer
            nachträglichen Kontrolle und stehen daher unter dem Vorbehalt einer nachträglichen Korrektur.

10.        Gegenüber Kaufleuten gilt: Für alle Ansprüche, die sich für die Beteiligten aus der Besichtigung/Versteigerung
            ergeben, wird als Gerichtsstand Michelstadt/Odw. vereinbart.

11.      Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die
          übrigen Bestimmungen wirksam. Die ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmungen sind in diesem Fall durch
          solche Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmungen bzw. des
          unwirksamen Teils möglichst nahe kommen.

12.        Die vorstehenden Bedingungen gelten für einen Freihandverkauf sinngemäß.


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Persönlich haftende Gesellschafterin:  Auktionshaus Jünger Verwaltungs GmbH
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Michael Jünger

Registergericht: Amtsgericht Michelstadt
Registernummer: HRA 70 814

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DE111449774
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